10 Juni
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Vorgesetztenbewertungen durch Beschäftigte
Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten und so auch im Rahmen der Vorgesetztenbewertungen durch Beschäftigte müssen die Vorgaben des Art. 5 DS-GVO eingehalten werden. Dies sind die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit, die Speicherbegrenzung sowie die Integrität und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht, die verlangt, dass nicht nur datenschutzkonform agiert wird, sondern dies dokumentiert ...Zusammenfassung
Vorgesetztenbewertungen durch Beschäftigte unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß der DSGVO, insbesondere den Grundsätzen aus Art. 5 wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Die Teilnahme der Beschäftigten muss freiwillig erfolgen. Die Beschäftigten sind frühzeitig, transparent und umfassend über den Prozess der Vorgesetztenbewertung zu informieren. Wird ein externer Dienstleister eingesetzt, muss dieser sorgfältig ausgewählt, vertraglich gebunden und regelmäßig kontrolliert werden, da das Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich bleibt. Dabei sind dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu implementieren.
5 Minuten Lesezeit